Montag, 15. Februar 2010

S-Bahn rund um die Uhr

Bei
http://direktzu.muenchen.de/ude/messages/24782
ist folgende Frage gestellt:

Sehr geehrter Herr Ude
Ich erinnere mich gut an das große Anliegen, die Sperrstunde für Gaststätten abzuschaffen. Einer "Weltstadt" stehe nicht gut an, die Gehsteige um 1.oo Uhr hochzuklappen. Inzwischen bleiben die Gehsteige unten. Warum nicht auch die Bahnsteige ?
Verbesserungen in Minischritten gab es zwar. Noch immer ist man aber werktags ab ca. 1.30 Uhr auf das Taxi und einige Nachtlinien angewiesen.
Welche Möglichkeiten haben München und ihr Oberbürgermeister, alle S- und U-Bahnen rund um die Uhr fahren zu lassen, wie das bei der S 8 zum Flughafen schon fast der Fall ist ? Wie kann man den Verantwortlichen begreiflich machen, daß die Beschäftigten in der Gastronomie das gleiche Recht haben, befördert zu werden wie die Flugreisenden, deren unumschränkte - oft sinnentleerte - Mobilität zu sichern, nicht zwingend Staatsziel bleiben müßte. Es reicht schon die vierfache Subvention des Flugverkehrs.
Und im übrigen wohnen nicht alle Fluggäste entlang der Strecke der S 8. Wohl mehr als 90 % der Fluggäste können nach 1.30 Uhr die S 8 also gar nicht erreichen.
Da nachts ohnehin kaum Starts und Landungen sind, geht es wohl in erster Linie um die am Flughafen Beschäftigten . Aber wohnen die alle entlang der S 8 Strecke ? Und was ist mit den nicht am Flughafen beschäftigen Nachtarbeitern ?
Mit freundlichen Grüßen
Alfred Mayer

Überzogene Strafverfolgung von Schwarzfahrern

Alfred Mayer 81827 München, den 15.02.10
Telefon 089/4304127 Waldtruderinger Str. 6
Telefax 089/43988623
Email: a@mayer-online.net

Herrn
Oberbürgermeister
Christian Ude persönlich
Fax: (089) 233-26458.
eMail: christian.ude@muenchen.de.

Überzogene Strafverfolgung von Schwarzfahrern
infolge leichtfertiger Unterstellung eines Vorsatzes


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister !

In einem Bericht in der Süddeutschen Zeitung ("Teure Ticketsünde" 20.4.2007 S. 37) über die geplante Anhebung des "erhöhten Beförderungsentgelts" beim Münchner Verkehrsverbund (MVV) wurde die Praxis erwähnt, zum dritten Mal ertappte sog. Schwarzfahrer wegen des Straftatbestands der Beförderungserschleichung bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen, die dann ratzfatz eine Verurteilung herbeizuführen scheint.

Ich wage zu behaupten, daß jeder Nutzer des MVV schon mehrmals versehentlich nicht oder zu wenig bezahlt hat. Wenn man jedes Mal erwischt worden wäre – und das hängt nur vom Zufall ab – hätten wir ein Heer von Vorbestraften. Ich zum Beispiel würde mein halbes Leben in Gefängnis verbringen müssen und ich bin wirklich noch nie vorsätzlich schwarz gefahren. Der Straftatbestand Beförderungserschleichung setzt Vorsatz voraus und der ist m.E. rechtsstaatlich gesehen kaum nachzuweisen. Wenn jemand zum dritten Mal ertappt wird, spricht das noch lange nicht für Vorsatz.

Die Fortführung der in etwa seit Bestehen des MVV geübten Praxis der Anzeige beim dritten Fall läßt vermuten, daß die Anzeigen meist mit einer Verurteilung enden, meist wohl mit Strafbefehlen/Strafbescheiden, die in der Regel rechtskräftig werden dürften, weil sich die Angeschuldigten ja schuldig fühlen. Sie sind ja ohne zu zahlen mitgefahren. Ihnen dürfte aber nicht bewußt werden oder gar nicht bekannt sein, daß der Straftatbestand Vorsatz voraussetzt, der noch dazu in den seltensten Fällen nach rechtstaatlichen Grundsätzen nachweisbar wäre.

Ich würde mich freuen, wenn Sie Veranlassung für eine Überprüfung sehen könnten, ob zutrifft, daß automatisch nach der dritten Schwarzfahrt Strafanzeige erstattet wird oder ob nur Fälle zur Anzeige gebracht werden, bei denen der Vorsatz nach den Umständen oder Äußerungen des Betroffenen nachweisbar ist, also wenn zum Beispiel jemand sagt, er fahre immer ohne zu zahlen oder die Fahrkarte manipuliert wurde. Es gibt sicherlich noch andere Beispiele für nachweisbaren Vorsatz. Das dürften aber trotzdem seltene Fälle sein. In aller Regel werden die Verdächtigen unwiderlegbar ein Versehen behaupten. Da kann einem unwiderlegbar auch dreimal passieren. Wenn man Pech hat, wird man jedes Mal kontrolliert. Damit soll nicht ausgeschlossen sein, daß eine Häufung von Schwarzfahrten irgendwann auf Vorsatz schließen läßt. Das könnte bei drei Schwarzfahrten innerhalb weniger Tage sein und bei längeren Zeiträumen entsprechend öfter. Man könnte wohl nichts mehr einwenden, wenn bei 5 Schwarzfahrten innerhalb von 6 Monaten und bei 10 Schwarzfährten innerhalb eines Jahres Strafanzeige erstattet würde.
Wohlgemerkt hat ein Schwarzfahrer ja jedes Mal das erhöhte Beforderungsentgelt von mindestens 40 Euro zu zahlen, das der Schuld eines nur fahrlässig handelnden Betroffenen doch voll gerecht wird und Abschreckung genug ist und den MVV weitgehend schadlos stellt.

Nach der heutigen Praxis scheinen für eine Anklageerhebung bzw. für einen Strafbefehlsantrag allein drei Schwarzfahrten gleich in welchem Zeitraum zu genügen, ohne daß Umstände hinzutreten müßten, die den Vorsatz als nachgewiesen erscheinen lassen .

Nichts zwingt den MVV zur Strafanzeige, die ja auch noch nach sich zieht, daß die Kontrolleure aller drei "Schwarzfahrten" als Zeugen zur Gerichtsverhandlung geladen zu werden pflegen und damit für ihre eigentliche Aufgabe viele Stunden ausfallen. In dieser Zeit könnten sie Dutzende von Schwarzfahrern feststellen und mit 40 und im Falle einer Neuregelung durchaus zum Beispiel beim zweiten Mal mit 60, beim dritten Mal mit 120 Euro zur Kasse bitten. Das ist im Normalfall Abschreckung genug. Als nicht unklug könnte sich auch erweisen, aus dem riesigen Arbeitslosenheer noch zusätzliche Kontrolleure zu rekrutieren oder auch die "Rotkappen" und das sonstige Schutzpersonal mehr zu Kontrollen zu verpflichten.

Für den Gesetzgeber wäre es an der Zeit, den wegen des kaum nachweisbaren Vorsatzes den Straftatbestand "Beförderungserschleichung" abzuschaffen. Man ist ja auch sonst geneigt, zwar unerwünschtes aber relativ ungefährliches Verhalten zu entkriminalisieren und nur noch als (auch fahrlässig begehbare) Ordnungswidrigkeit zu verfolgen, wobei der Bußgeldrahmen durchaus weit nach oben gehen kann, vor allem für Wiederholungstäter. Für besonders dreiste Fälle bliebe ja immer noch der Betrugstatbestand.

Vorsorglich ein Wort zu den klassischen Fällen eines Vorsatzes, nämlich der vielen Armen, die öffentliche Verkehrsmittel benutzen, obwohl sie nachweislich kein Geld haben. Sie sind vor allem im äußeren S-Bahnbereich von vielen Sozialkontakten verkehrstechnisch ausgeschlossen. Ich würde mich freuen, wenn man in diesen Fällen immer von einer Anzeige absehen würde. Es handelt sich hier um eine Art Mundraub. Sie verursachen ja nicht einmal einen Schaden für den MVV, denn ohne ihre "Dreistigheit" wäre ihr Platz im öffentlichen Verkehrsmittel leer geblieben. Allerdings wären die Kosten für die Antriebsenergie um einige Cents oder den Bruchteil eines Cents geringer.
Hier wird ja auch zu Recht das „Sozialticket“ angestrebt.

Mit den besten Grüßen



Alfred Mayer

Donnerstag, 25. Dezember 2008

Pflegekosten mit Gewalt hoch getrieben

In München wurden in den letzten zwei Jahren zwei voll intakte große Altenheime abgerissen, eine weiteres großes Altenheim im Laim wird gerade in seine Bestandteile zerlegt. Zwei von diesen drei Altenheime sind Nachkriegsbauten.

Der Abriß bedeutet, daß viele alte Menschen ohne zwingenden Grund aus ihrem gewohnten Umfeld, das sie sich als Endstation ihres Lebens ausgesucht hatten, herausgerissen werden. Nicht jeder wird die "Umsetzung" überlebt haben und überleben.

Welchen Sinn hat das Ganze ? Keinen.
Die "Asbestverseuchung" ist die gängige Argumentation. Der Asbest ist aber fest im Baukörper eingechlossen und kann in aller Regel keinen Schaden anrichten. Wie ernst das von der Abrißfirma genommen wird, zeigt, daß die Arbeiter in keiner Weise Schutzkleidung und Atemmasken tragen, die beim Umgang mit Asbest vorgeschrieben wären.

Hätte man die Gebäude weiterhin genutzt, hätten die Baukosten nicht mehr oder nur noch zu geringen Sätzen in den Pflegesatz einfließen können. Die Gebäude sind weitgehend abgeschrieben, die Baukosten betrugen vor rund 30 Jahren einen Bruchteil der heutigen Kosten.

Ob gewollt oder nicht, die Rechnung für die Bauwut der Stadt München haben die Alten mit einem Pflegesatz zu tragen, für den schon eine mittlere Rente nicht mehr ausreicht. Die Stadt München hat die Altenheime in eine stadteigene GmbH ausgegliedert und kann damit rücksichtlos gesellschaftsfeindliche "kaufmännische Gesichtspunkte" durchsetzen, die einer Kommune verboten wären.

Unsere Gesellschaft beginnt zu erkennen, daß mit den Ressourcen verantwortungsvoll umzugehen ist. Das kann nur heißen, daß Gebäude nicht alle 30 oder 40 Jahre abgerissen werden dürfen, weil sie angeblich nicht mehr dem Zeitgeist entsprechen. Gerade die Öffentliche Hand hätte hier Vorbildcharakter.

Die Stadt München hat in den letzten Jahren sämtliche Hallen- und Freibäder zu Luxuseinrichtungen gemacht,um die Bürger zu einer intensiveren Nutzung anzuregen. Angeblich tragen sie nun die Betriebskosten, schreiben also eine "schwarze Null". Das ist aber nur dem Trick zuzuschreiben, daß die Sanierungskosten (fast immer Abriß und Neubau) nicht in die Bilanz einfließen.
Warum aber bei den Altenheimen ?

Sonntag, 7. November 2004

Transrapid

Wir alle wissen, daß Fliegen nur noch wenige Jahre so billig bleiben kann wie jetzt. Der größere Teil der Erdölvorräte ist bereits heute verbraucht. Den Rest kann man nicht so billig fördern wie den ersten Teil. Die erdölfördernden Länder werden nicht mehr bereit sein, ihre knappen Vorräte weiterhin fast zu verschenken. Flugtreibstoff kann auf Dauer nicht steuerfei bleiben. Die sonstigen Subventionen für Flugzeugbau, Flughafenbau und Verkehrsanbindung zu den Flughäfen können auch nciht aufrecht erhalten bleiben.
Wieso dann schnell noch eine Schnellverbindung ?
Auch eine Express-S-Bahn wäre unnötig. Bereits jetzt führen zwei S-Bahnen zum Flughafen. Alle anderen S-Bahnlinien haben ein ungünstigeres Angebot bei der Zugdichte als auch beim Platzangebot.

Mittwoch, 20. Oktober 2004

Leserbrief DAS ERPESSTE GESTÄNDNIS

Alfred Mayer
Telefon 089/430 41 27 Telefax 089/439 88 623

81827 München, den 11.10.04 Waldtruderinger Straße 6


An die
Redaktion
NJW

njw@beck-frankfurt.de

Fax 069/756091-49


Leserbrief
Das erpresste Geständnis

---------------------------------------

Sehr geehrte Damen und Herren !


Ganz schlimm wird es, wenn die Überlastung zu erpresserischer Prozeßführung
führt, zum Beispiel in folgendem Fall:


Nach Berichten in der Süddeutschen Zeitung soll der Vorsitzende Richter im
Prozeß vor dem Landgericht Augsburg gegen den Strauß-Sohn Max zum Ausdruck
gebracht haben, bei einem Geständnis hätte der von seinem Schweigerecht
Gebrauch machende Angeklagte mit einer Bewährungsstrafe rechnen können,
anstatt nun insgesamt 3 Jahre und 3 Monate seiner Freiheit beraubt zu sein
(wenn das Urteil wider Erwarten auf dieser Basis rechtkräftig werden
sollte). Man habe den Angeklagten rechtzeitig darauf hingewiesen.


Das Mittelalter hält allmählich nicht nur im Orient wieder Einzug in die
Gerichtssäle. Damals hat man den Verdächtigten die Folterwerkzeuge gezeigt
(und gebrauchte sie auch), um ein Geständnis zu erzwingen. Heute droht man
mit Freiheitsentzug (und verhängt ihn auch).


Übertragen auf die aktuellste Neuzeit:
Was ist schlimmer, ja auch demütigender,
a) zur mit Recht weltweiten Empörung der Öffentlichkeit am Hundehalsband
posieren zu müssen oder
b) die Aussicht, drei Jahre in einer Strafvollzugsanstalt
(Der Name spricht für sich) verbringen zu dürfen?

Bei der Kleinkriminalität scheint schon lange z.B. beim Amtsgericht München,
zum Alltag zu gehören, die Strafen drastisch zu erhöhen, wenn ein
Beschuldigter wagt, gegen einen Strafbefehl Einspruch einzulegen und
vielleicht gar noch die Tat zu bestreiten. Der Strafbefehl sei ja von einem
geständigen Täter ausgegangen.


Wie lange wird es noch dauern, bis man als Verteidiger auch Unschuldigen
raten muß, alles zu "gestehen", um wenigstens noch gut wegzukommen.

Welchen Sinn hat eine Strafverfolgung noch, wenn sie bei "Reue und gutem
Vorsatz" fast auf Null reduziert wird? Denn eine Bewährungsstrafe wäre für
Max Strauß nicht spürbar geworden. Etwaige hohe Geldbußen wären
wahrscheinlich aus dem zwei- bis dreistelligen Millionenvermögen der Familie
bestritten worden.
Ich bin mir ziemlich sicher, daß das Verfahren genau so enden wird. Der
Bundesgerichtshof oder das Verfassungsgericht, spätestens der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte, dürfen eine so haarstäubend unterschiedliche
Behandlung von geständigen und schweigenden Angeklagten nicht hinnehmen.

Bei klarer Beweislage wird jeder Angeklagte gestehen. Die Strafe absitzen
muß also nur der Täter, dem die Tat eigentlich nicht oder nur sehr schwer
nachzuweisen ist. Die Verurteilung Unschuldiger ist gar nicht so selten.
Über dem sich natürlich zur Wehr setzenden Unschuldigen schwebt also das
Damoklesschwert eines Justizirrtums mit extra drastischer Strafe.

Der offiziell immer noch geltende Grundsatz, daß dem Angeklagten durch
Schweigen und Abstreiten kein Nachteil erwachsen dürfe, ist in der Praxis
ganz ungeniert aufgehoben.

Die Handhabung des (übrigens im Strafgesetzbuch nicht ausdrücklich
vorgesehenen - dort ist nur vom "Verhalten nach der Tat" die Rede)
Strafmilderungsgrundes "Geständnis" ist jetzt in der Praxis endgültig zum
höchst fragwürdigen "Druckmittel" geworden, wenn davon so ungeniert im
vollen Licht der Öffentlichkeit Gebrauch gemacht wird wie hier.

Die aktuelle Handhabung des Geständnisses erleichtert Staatsanwalt und
Richter das Leben ungemein. Deshalb die lauthals geäußerte tief beleidigte
Reaktion auch des Augsburger Richters.
Es wird höchste Zeit, daß der Gesetzgeber ausdrücklich verbietet, ein
Geständnis strafmildernd zu berücksichtigen. Es ist ja überhaupt nicht
einzusehen, warum einem sicher überführten Täter das dann kaum ausbleibende
Geständnis zugute kommen soll.

Daß Polizei und Justiz ein Geständnis die Arbeit erleichtert, bringt der
Solidargemeinschaft wenig, weil sich die Zahl der Fälle vervielfachen wird,
wenn beim Tatentschluß mit kaum spürbaren Sanktionen gerechnet werden darf,
soweit man überhaupt erwischt werden sollte.
Wenn die Reichen mit aus der Westentasche zu zahlenden Strafen rechnen
dürfen, kann die Generalprävention nicht wirken. Dieses Urteil ist das
unmißverständliche Signal an die vielen potentiellen Täter, Steuern nach
Belieben ohne echtes Risiko verkürzen zu dürfen. Sollte der wenig
wahrscheinliche Fall eintreten, ertappt zu werden, braucht man nur zu
gestehen.
Bei den sog. Deals genügt oft sogar schon, einen Teil der Taten zu gestehen,
sodaß die insgesamt entzogenen Steuern oft immer noch höher sind als die
Strafe.

Der Rechtsstaat wird ganz sicher verlassen, wenn auf diese Weise Unschuldige
zu einem Geständnis gezwungen werden.
Die einmalig beherzten Augsburger Staatsanwälte sollten sich auch einmal
über ihr vordergründiges Interesse an einer

..J

effektiven Strafverfolgung hinaus über die Strafbarkeit der versuchten
Erzwingung von (falschen, aber durchaus auch richtigen) Geständnissen
Gedanken machen.
Wie heißt es doch immer noch so schön in § 240 (2) Strafgesetzbuch zur
Mittel-Zweck-Relation:

"Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Androhung des Übels
zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist" und nicht
"Der Zweck heiligt die Mittel."

Mit freundlichen Grüßen




Alfred Mayer




Donnerstag, 14. Oktober 2004

flopkönig bahn

Warum müssen die großen Bahnhöfe attraktiver werden, wenn das Reiseangebot immer mehr zurückgeht ? Wollen die Leute reisen oder sich auf dem Bahnhof aufhalten ? Oder soll man sich deshalb auf den großen Bahnhöfen wohlfühlen, damit man die langen Wartezeiten verkraften kann. Oder schafft man dann irgendwann mal lange Wartezeiten, damit die Reisenden das attraktive Angebot auf den großen Bahnhöfen nutzen müssen ?

Warum läßt man die kleinen Bahnhöfe ungenutzt vergammeln, während die Fahrgäste frierend im Freien stehen müssen ?

Nur noch 20 % (oder sind es nur 12 %) der Fahrgäste zahlen den vollen Preis. Warum macht man dann nicht gleich einen wesentlich niedrigeren Normaltarif und läßt es sein mit den vielen, komplizierten, ständig wechselnden Sondertarifen ?
Als die Bahn noch funktionierte, gab es Rückfahrkarten mit 33 % Nachlaß und Sonntagsrückfahrkarten mit 50 % Nachlaß, Zehnerkarten , Netzkarten und Zeitkarten
( Wochen- und Monatskarten). Das wußte jeder Bürger, weil dieses Tarifsystem jahrzehntelang gleich geblieben war. Bahnreisen war kein Problem. Der Fahrkartenverkauf ging ruckzuck, weil dort einfach strukturierte riesige Druckstöcke waren, die sofort funktionierten. Es bestand auch kein großer Beratungsbedarf.

Eine bettelarme Bahn mit riesigem Subventionsbedarf hat sich in den letzten Jahren geleistet, alle Schilder auf sämtlichen Bahnhöfen auszuwechseln. Sie sind jetzt nicht mehr schwarz/weiß sonder blau/weiß.

Ab 0.30 h fährt keine S-Bahn mehr. Die Vorletzte fällt aus. Wer zwei Linien braucht, hat deshalb mitunter ab 23.30 keine S-Bahnverbindung mehr. Wen wundert da, daß Nachtschwärmer, die man ja durch die Aufhebung der Sperrstunde großartig hofiert, grundsätzlich mit dem eigenen Auto fahren.

Die Liste kann endlos fortgesetzt werden.

Mit den besten Grüßen
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Flops vor allem in Muenchen aber auch sonstwo

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